Werfen Sie einen Blick auf unsere FAQ rund um unsere Services und Produkte.
Sie haben eine Zahlung veranlasst, aber der Empfänger hat diese noch nicht erhalten? Oder haben Sie eine Frage zu einer erhaltenen Zahlung? Buchungsreklamationen und Nachforschungen können Sie direkt via Online Formular oder im BAWAG P.S.K. eBanking beauftragen.
So führen Sie eine Reklamation durch:
1. Voraussetzungen prüfen
2. Online Formular
ausfüllen
3. Die schriftliche Erledigung
wird zugestellt.
Wichtig:
Eine Reklamation zu einer Gutschrift ist nur möglich, wenn eine Buchung bereits erfolgt ist. Für Zahlungen, die Sie erwarten, die jedoch nicht verbucht wurden, können wir keine Nachforschung durchführen, da uns keine Daten zur Verfügung stehen. Die Reklamation muss in diesem Fall vom Auftraggeber veranlasst werden.
Aus Gründen des Datenschutzes wird die schriftliche Erledigung nur an die zum Konto vorgemerkte Adresse bzw. bei baren Transaktionen nur an die am Beleg angegebene Anschrift des Einzahlers bzw. der Einzahlerin zugestellt.
Bei Zahlungsausgängen bar/unbar wenn,
Bei Zahlungseingängen bar/unbar wenn,
Das Online-Formular für die Buchungsreklamation finden Sie hier.
Die nachstehend angeführten Entgelte für Reklamationen werden nur dann verrechnet, wenn der Zahlungsauftrag von der BAWAG P.S.K. ordnungsgemäß verarbeitet wurde bzw. diese kein Verschulden trifft. Allfällige Entgelte anderer Banken werden dem bzw. der AuftraggeberIn der Reklamation weiterverrechnet.
Entgelte Nachforschung | Inland | Ausland |
Belegkopien, Ersatzbelege, nachträgliche Einzahlungs-/ Gutschriftbestätigungen pro Stück | 6 Euro | 6 Euro |
Entgelt für Belegnachforschung oder andere Sonderaufträge pro Stunde | 62 Euro | 62 Euro |
Vollreklamation: Die Reklamation wird von der BAWAG P.S.K. bis zur vollständigen Erledigung abgewickelt. | ||
Zahlung liegt nicht länger als 6 Monate zurück | 10 Euro | 30 Euro |
Zahlung liegt länger als 6 Monate zurück | 20 Euro | 60 Euro |
SWIFT/Eurogiro Kopie bzw. manuelle Bestätigung | 15 Euro | |
Duplikat Kontoauszug | 5,40 Euro |
Stand 01.04.2017
Sind die Voraussetzungen für eine Buchungsreklamation gegeben, können Sie diese online mit Hilfe des Online Formulares in Auftrag geben.
Für eine erfolgreiche Bearbeitung der Reklamation müssen alle notwendigen Felder im Formular vollständig ausgefüllt sein. Die notwendigen Daten finden Sie am jeweiligen Zahlungsbeleg bzw. in Ihrem Kontoauszug oder in der entsprechenden Beilage. Die Erledigung der Buchungsreklamation ist von der Art der Reklamation und Anzahl der an der Durchführung involvierten Institute abhängig.
Aus Gründen des Datenschutzes wird die schriftliche Erledigung nur an die zum Konto vorgemerkte Adresse bzw. bei baren Transaktionen nur an die am Beleg angegebene Anschrift des Einzahlers bzw. der Einzahlerin zugestellt.
Das Online-Formular für die Buchungsreklamation finden Sie hier.
Beanstandungen zu Kartenzahlungen
Sie haben mit Ihrer Kontokarte (Debit Mastercard) oder Ihrer BAWAG P.S.K. Kreditkarte eine Zahlung durchgeführt und haben hierzu Fragen oder eine Beanstandung?
Reklamationen oder Beanstandungen zu Kontokarten Auszahlungen, Einzahlungen oder Mehrfachbuchungen können direkt im eBanking unter Umsatzreklamation online beauftragen werden.
Für andere Beanstandungen zu Kontokarten oder Kreditkartenzahlungen (wie z.B. Ware oder Dienstleistung nicht erhalten) beachten Sie bitte unsere Tipps zur schrittweisen Aufklärung.
Bitte beachten Sie für eine erfolgreiche Durchführung einer Buchungsreklamation nachfolgende Voraussetzungen.
1. Umsatz prüfen
Sie können den Umsatz nicht zuordnen?
Prüfen Sie zuerst, ob der Händlername sich eventuell vom abbuchenden Firmennamen unterscheidet (z.B. indem Sie diesen in eine Suchmaschine eingeben).
Prüfen Sie Ihre Online Konten (Amazon, PayPal, etc.), ob Sie dort eventuell gespeicherte Einkäufe haben.
Überprüfen Sie auch, ob jemand, z.B. Familienangehörige, Zugang zu Ihren Kartendaten hatten.
Tipp: In Ihrem E-Mail-Konto können Sie nach Zahlungsbestätigungen suchen. Vielleicht findet sich eine Information in Ihrem E-Mail-Eingang oder auch im Spam-Ordner!
2. Beim Händler nachfragen
Wenden Sie sich im nächsten Schritt immer an den Händler und klären Ihre Beanstandung oder Reklamation direkt mit ihm.
Tipp: Für die Nachvollziehbarkeit besser schriftlich oder per E-Mail als telefonisch!
3. Rückfrage zum Umsatz machen
Konnten Sie keine Lösung mit dem Händler herbeiführen oder Einigung erzielen, dann senden Sie uns eine E-Mail mit den benötigten Informationen und Unterlagen an nachforschung-sepa@bawagpsk.com.
Dafür benötigen wir in jedem Fall Informationen und Unterlagen zu den bisher von Ihnen getätigten Schritten.
Folgende Unterlagen bzw. Informationen werden zur unverbindlichen Prüfung einer Umsatzreklamation einer Kartenzahlung benötigt:
Je nach Reklamationsart werden weitere Unterlagen/Informationen benötigt:
Ware/Tickets wurden zum vereinbarten Termin nicht geliefert
Ware wurde falsch bzw. gefakte (gefälschte) Ware wurde geliefert
Falsche Ware:
Fake (gefälschte) Ware:
Download für ein Internetservice wurde vorgenommen, konnte jedoch nicht erfolgreich abgeschlossen werden
Auftrag für eine Internet-Serviceleistung wurde erteilt, das Service aber nicht erhalten
Auftrag für eine Internet-Serviceleistung/Abo wurde storniert, dennoch wurde Kreditkarten-Konto belastet
Doppelverrechnung nach Fehlermeldung bei Buchung/nochmaliger Bestellung
Bestellte Ware wurde an den Händler retourniert
Gebuchte Leistung wurde storniert
Die Automiete wurde korrekt beglichen – nun wurde ein weiterer Betrag über die Karte in Rechnung gestellt bzw. wurde ein Schaden in Rechnung gestellt, der nicht verursacht wurde
Belastung des Betrages trotz fristgerechter Stornierung
Hotelaufenthalt wurde Vorort bar bezahlt
Hinweis
Falls die Herkunft des Umsatzes nicht aufgeklärt werden konnte, und Sie sicher sind diesen Umsatz/Umsätze nicht beauftragt zu haben, veranlassen Sie bitte umgehend eine Sperre Ihrer Karte entweder in der BAWAG P.S.K. klar App oder unter unserer Sperr-Hotline: 05 99 05 - 995.
Die für eine Prüfung einer Umsatzreklamationen notwendigen Unterlagen und Informationen finden Sie in unseren Fragen & Antworten.
Haben Sie eine Kartenzahlung entdeckt, zu dem Sie Fragen haben bzw. die Sie reklamieren möchten?
Hier finden Sie Tipps, wie Sie Kartenzahlungen klären können.
Falls Sie bei einer Kartenzahlung mit dem Händler zu keiner Einigung kommen konnten, stehen wir zur Aufklärung zur Verfügung.
Wie Sie uns kontaktieren können und welche Informationen dazu nötig sind, finden Sie hier.
Bitte nehmen Sie mit dem Händler Kontakt und versuchen Sie, den Sachverhalt direkt zu klären.
War eine Klärung nicht möglich, erfahren Sie hier alle Details zu den Unterlagen und Informationen, die wir von Ihnen für eine unverbindliche Prüfung benötigen.
Nein, ein Umsatz kann nicht von uns storniert werden.
Ein vom Karteninhaber angewiesener Umsatz kann nur durch die Ausstellung einer Gutschrift durch den Händler rückgängig gemacht werden. Bitte kontaktieren Sie dazu den Händler direkt.
Kündigen Sie Ihren Vertrag schriftlich direkt beim Unternehmen unter Einhaltung der bei Abschluss akzeptierten Stornobedingungen.
Das Kündigungsschreiben sollten Sie unbedingt aufheben.
Bitte kontaktieren Sie den Händler direkt, um den Verbleib der Gutschrift zu urgieren.
War eine Klärung nicht möglich, erfahren Sie hier alle Details zu den Unterlagen und Informationen, die wir von Ihnen für eine unverbindliche Prüfung benötigen.
Bitte kontaktieren Sie den Händler direkt, um die Differenz zu klären und verlangen sie eine Richtigstellung.
War eine Klärung nicht möglich, erfahren Sie hier alle Details zu den Unterlagen und Informationen, die wir von Ihnen für eine unverbindliche Prüfung benötigen.
Der Gesamtbetrag Ihrer Kreditkartenabrechnung wird einmal im Monat von Ihrem Girokonto abgebucht.
Dabei werden alle bis dahin von den Händler zur Verrechnung eingereichten Umsätze (Belastungen und Gutschriften) berücksichtigt. Der entsprechende Gesamtsaldo wird von Ihrem Girokonto entweder eingezogen bzw. sollte sich ein positiver Saldo ergeben, zu diesem Zeitpunkt Ihrem Bankkonto gut geschrieben. Eine Zwischenabrechnung außerhalb des normalen Abrechnungszyklus ist aus verrechnungstechnischen Gründen nicht vorgesehen und in den AGB nicht vereinbart.
War eine Klärung nicht möglich, erfahren Sie hier alle Details zu den Unterlagen und Informationen, die wir von Ihnen für eine unverbindliche Prüfung benötigen.
Falls die Herkunft des Umsatzes nicht aufgeklärt werden konnte, und Sie sicher sind diesen Umsatz/Umsätze nicht beauftragt zu haben, veranlassen Sie bitte umgehend eine Sperre Ihrer Karte entweder in der BAWAG P.S.K. klar App oder unter unserer Sperr-Hotline: +43 599 05 – 83330.